Nicht alles steht in der Police: Diese 5 Kündigungsrechte kennen nur wenige

Viele glauben, was in der Police steht, sei verbindlich. Doch das Schweizer Versicherungsrecht gibt Dir oft mehr Rechte, als Du denkst – besonders beim Kündigen. Hier sind 5 Möglichkeiten, die kaum jemand nutzt.

Eine Versicherungspolice ist wie ein Arbeitsvertrag: Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Jedoch gelten gewisse gesetzliche Mindeststandards, welche für klare Spielregeln sorgen.

Das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schützt Dich als Versicherungsnehmer und steht in der Rangordnung über jeder Police. Auch wenn in Deinen Vertragsunterlagen etwas anderes steht, gilt am Ende das Gesetz. Und genau da wird es spannend: Wer das VVG kennt, erkennt Kündigungsrechte, die viele Versicherte übersehen. Rechte, die Dir mehr Flexibilität geben, als Deine Police oftmals vermuten lässt.

1. Lange Laufzeit? Die 3-Jahres-Regel gibt Dir Flexibilität

Viele Versicherungsverträge werden über fünf Jahre oder sogar noch länger abgeschlossen, oft im Tausch gegen einen kleinen Rabatt. Doch was viele nicht wissen: Du bist nicht zwingend für die ganze Laufzeit gebunden. Denn laut Art. 35a VVG darfst Du solche Verträge nach drei Jahren ordentlich kündigen – und danach jedes Jahr wieder, jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Diese Regel wird von Versicherern nur selten erwähnt. Kein Wunder, denn sie bedeutet für Dich mehr Entscheidungsfreiheit und weniger Abhängigkeit von alten Verträgen, die nicht mehr zu Deinem Leben passen. Unser Rat: Lass Dich nicht von der Vertragsdauer einschüchtern. Das Gesetz steht auf Deiner Seite.

2. Prämie steigt? Das Sonderkündigungsrecht hilft

Du kennst die Situation: Deine Versicherung kündigt eine höhere Prämie fürs nächste Jahr an, aber Deine reguläre Kündigungsfrist ist gerade abgelaufen. Man fühlt sich machtlos, weil der Vertrag scheinbar weiterläuft.

Doch genau hier setzt Dein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht an: Wird die Prämie erhöht oder die Leistung reduziert, ohne dass das vertraglich vereinbart war, darfst Du kündigen – meist bis zum Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft tritt. Dieses Recht wird oft übersehen, ist aber Gold wert.


Ein Beispiel aus unserer Community:

Reto hat eine Vollkasko Versicherung für sein Elektroauto abgeschlossen. Ein Monat vor Ende des Jahres schreibt ihm seine Versicherung, dass sie die Prämien für nächstes Jahr erhöhen müssen, da die Reparaturkosten gestiegen sind. Die Erhöhung beträgt satte 400 Franken (+23%).

In seiner Police wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten erwähnt und Reto denkt, dass er nun ein zusätzliches Jahr mit den höheren Kosten leben muss. Wir haben ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat und per Ende des Jahres kündigen kann.

Reto konnte also die Prämienerhöhung abwenden und erst noch zusätzlich Geld beim Wechsel sparen, da sein neuer Anbieter 200 Franken günstiger war als seine ursprüngliche Police.


Unser Experten-Tipp: Prüfe jede Prämienanpassung genau. Sie ist nicht nur eine Erhöhung, sondern vielleicht Deine Chance zum Optimieren oder Wechseln.

3. Unzufrieden nach einem Schaden? Du darfst kündigen

Stell Dir vor: Du hast extra eine Versicherung abgeschlossen, weil Du für einen bestimmten Fall vorsorgen wolltest. Genau dieser Fall tritt ein – doch statt zu helfen, lehnt die Versicherung die Leistung ab. Plötzlich merkst Du: Für genau diesen Fall, gegen den Du Dich eigentlich versichern wolltest, bist Du gar nicht geschützt. Dann stellt sich die Frage, warum man den Vertrag überhaupt weiterführen sollte.

In solchen Situationen gibt Dir das Schweizer Versicherungsvertragsgesetz eine klare Möglichkeit: Nach jedem Schadenfall, egal ob die Leistung bezahlt oder abgelehnt wurde, darfst Du kündigen. Die Frist dafür ist kurz - nur 14 Tage ab dem Moment, in dem Du vom Entscheid erfährst. Dieses Kündigungsrecht gilt grundsätzlich für beide Seiten: Du darfst kündigen, und auch die Versicherung kann es. Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings im Bereich der Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich. Dort steht dieses Recht nur Dir als Versicherungsnehmer zu.

Unser Tipp: Wenn Du das Gefühl hast, Deine Versicherung erfüllt nicht, was Du von ihr erwartet hast, lohnt sich ein genauer Blick. Es kann genau der richtige Moment sein, den Vertrag zu beenden und eine bessere Lösung zu finden.

4. Risiko gesenkt? Du hast das Recht auf tiefere Prämien - oder zu kündigen

Vielleicht hast Du Dein Haus besser gesichert, eine gefährliche Sportart aufgegeben oder beruflich etwas weniger risikoreiches gewählt. Solche Veränderungen senken das versicherte Risiko, doch Deine Prämie bleibt gleich. Viele Versicherte zahlen in solchen Fällen einfach weiter, obwohl sich ihre Lebensrealität längst verändert hat.

Genau hier setzt Art. 28a VVG an: Wenn sich das Risiko dauerhaft und wesentlich reduziert, hast Du das Recht, vom Versicherer eine Prämienreduktion zu verlangen. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt die Reduktion ab, darfst Du den Vertrag kündigen. Dieses Recht ist kaum bekannt, aber sehr wirksam – vor allem bei lang laufenden Policen, die sich nie automatisch anpassen.

Unser Tipp: Es lohnt sich, bestehende Verträge regelmässig zu hinterfragen. Denn eine Versicherung sollte zu Deinem heutigen Risiko passen – nicht zu dem von vor fünf Jahren.

5. Eigentümerwechsel? Auch dann darf gekündigt werden

Nehmen wir an Du kaufst ein Haus. Plötzlich bist Du automatisch auch der neue Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung. Viele wissen nicht, dass die Versicherung mit dem Objekt mitübertragen wird. Doch genau hier greift Art. 54 VVG: Als neuer Eigentümer hast Du das Recht, die bestehende Police innerhalb von 4 Wochen nach dem Eigentumsübergang zu kündigen.

Auch der Versicherer hat ein Kündigungsrecht, allerdings nur während 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Wechsel erfährt. Dieses Recht wird in der Praxis oft übersehen, führt aber zu mehr Freiheit: Du bist nicht gezwungen, eine Police weiterzuführen, die gar nicht zu Deinem Bedarf passt.

Unser Tipp: Wer ein versichertes Objekt übernimmt, sollte nicht nur den Kaufvertrag prüfen, sondern auch die Versicherungsunterlagen. Es ist der perfekte Zeitpunkt, um sich neu und passend abzusichern.

Nicht alles auswendig wissen – dafür gibt’s Credura

Wenn man all diese Regeln liest, fragt man sich schnell: Muss ich das wirklich alles selbst im Blick behalten? Die Antwort ist: Nein. Genau hier kommt Credura ins Spiel. Wir verstehen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht nur, wir leben es. Wir kennen Deine Rechte, die oft übersehen werden, und wissen, wann sie im Alltag relevant werden.

Du musst Dir also nicht merken, welcher Artikel wann gilt oder ob Deine Kündigungsfrist gerade läuft. Wir behalten dies für Dich im Hinterkopf. Ob sich eine Prämie ändert, ein Schadenfall eintritt oder ein Vertrag schon drei Jahre läuft – wir prüfen Deine Situation und sagen Dir rechtzeitig, wenn Du handeln kannst und sollst. Und zwar nicht einfach, um zu kündigen, sondern um zu optimieren. So holst Du das Beste aus Deinen Versicherungen heraus – einfach, unabhängig und transparent.

Mit Credura hast Du nicht nur den Überblick, sondern auch eine Partnerin an Deiner Seite, die Deine Interessen vertritt. Und das mit Know-how, das Du nicht selbst auswendig lernen musst.

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Häufige Fragen zum Kündigungsrecht bei Versicherungen

Ich habe eine Versicherung mit 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Bin ich wirklich so lange gebunden?
Nein. Laut dem Schweizer Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darfst Du solche Verträge nach 3 Jahren ordentlich kündigen – unabhängig davon, was in Deiner Police steht. Und danach sogar jedes Jahr, mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

Meine Prämie wurde erhöht – kann ich trotzdem kündigen, obwohl die reguläre Frist vorbei ist?
Ja. Wenn Deine Versicherung die Prämie erhöht oder Leistungen kürzt, hast Du ein Sonderkündigungsrecht – auch ausserhalb der üblichen Frist. Du kannst meist bis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Ich hatte gerade einen Schadenfall – darf ich deswegen kündigen?
Ja. Egal ob die Versicherung zahlt oder ablehnt: Du hast nach jedem Schadenfall ein 14-tägiges Kündigungsrecht (ausser bei gewissen Zusatzversicherungen, da gilt es nur für Dich). Die Frist beginnt ab dem Moment, in dem Du vom Entscheid erfährst.

Ich lebe jetzt sicherer – darf ich weniger zahlen oder kündigen?
Ja. Wenn sich Dein Risiko dauerhaft und wesentlich reduziert (z. B. durch weniger gefährliche Hobbys oder bessere Sicherheitsmassnahmen), kannst Du eine Prämienreduktion verlangen. Falls die Versicherung nicht reagiert oder ablehnt, darfst Du kündigen.

Ich habe ein Haus gekauft – was passiert mit der bestehenden Gebäudeversicherung?
Die Versicherung wird mit dem Haus automatisch auf Dich übertragen. Aber: Du hast das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Eigentumsübertragung zu kündigen. Auch die Versicherung darf kündigen – aber nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem sie vom Wechsel erfahren hat.

Muss ich all diese Kündigungsrechte selbst im Kopf behalten?
Nein – dafür gibt’s Credura. Wir behalten für Dich den Überblick, beobachten Prämienänderungen, Vertragslaufzeiten und Gesetzesgrundlagen – und sagen Dir rechtzeitig, wenn Du handeln kannst oder sollst. Damit Du immer optimal versichert bist – einfach, unabhängig und transparent.

Ich bin noch kein Credura Kunde. Kann ich auch selber kündigen?

Selbstverständlich kannst Du Deine Versicherungen auch selber kündigen. Einige Anbieter erlauben dies via App oder Email. Um auf Nummer sicher zu gehen, raten wir Dir jedoch einen eingeschriebenen Brief zu senden. Du kannst dazu unsere Vorlagen zur Kündigung der Grundversicherung oder von Zusatzversicherungen nutzen.

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