Eine Rechtsschutzversicherung deckt Strafrecht in der Schweiz grundsätzlich ab, aber nur bei Fahrlässigkeit. Das steht in jeder Police. Was die meisten nicht wissen: Der entscheidende Unterschied zwischen den Schweizer Anbietern liegt nicht bei Fahrlässigkeit, sondern beim Eventualvorsatz. Einige Versicherer schliessen nur direkten Vorsatz aus und decken damit Eventualvorsatz mit. Andere schliessen bereits Eventualvorsatz aus. Dieser eine Absatz in den AVB entscheidet, ob du im Ernstfall CHF 20'000 Anwaltskosten selbst trägst oder nicht.
Fahrlässigkeit, Eventualvorsatz, Vorsatz: Was die Begriffe bedeuten
Im Schweizer Strafrecht gibt es drei Stufen der Schuld. Fahrlässigkeit: Du hast die Sorgfaltspflicht verletzt, den Schaden aber weder gewollt noch in Kauf genommen. Eventualvorsatz: Du hast den Schaden zwar nicht gewollt, aber bewusst in Kauf genommen. Direkter Vorsatz: Du hast den Schaden absichtlich herbeigeführt.
Die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz ist in der Praxis fliessend. Das klassische Beispiel: Du fährst Auto und tippst gleichzeitig eine Nachricht auf dem Handy. Es kommt zum Auffahrunfall. Die Staatsanwaltschaft kann argumentieren, dass du den Unfall nicht bloss fahrlässig verursacht hast, sondern eventualvorsätzlich. Du wusstest, dass Tippen am Steuer gefährlich ist, und hast die Folgen in Kauf genommen. Ob das als Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz qualifiziert wird, entscheidet der Staatsanwalt bzw. das Gericht. Und genau hier trennt sich bei den Versicherern die Spreu vom Weizen.
Welche Versicherer decken Eventualvorsatz, und welche nicht
Die AVB-Formulierung zum Vorsatzausschluss ist der Absatz, den niemand liest, der aber am meisten zählt. Es gibt zwei Lager:
Nur direkter Vorsatz ausgeschlossen: Eventualvorsatz ist gedeckt. Dextra und Emilia gehören zu den Anbietern, die in ihren AVB nur den direkten (absichtlichen) Vorsatz ausschliessen. Wer eventualvorsätzlich handelt, bleibt versichert. Das ist ein massiver Vorteil, weil viele Alltagsdelikte, Verkehrsunfälle, Körperverletzung im Sport, Sachbeschädigung, von der Staatsanwaltschaft als Eventualvorsatz qualifiziert werden können.
Eventualvorsatz bereits ausgeschlossen: Nur Fahrlässigkeit ist gedeckt. CAP und TCS decken Strafrecht nur bei fahrlässigen Delikten. Sobald die Staatsanwaltschaft Eventualvorsatz unterstellt, verweigert der Versicherer die Deckung. Beim TCS Gebäuderechtsschutz gilt diese Einschränkung besonders deutlich: nur fahrlässige Handlungen sind versichert. Das Problem: Du erfährst die strafrechtliche Qualifikation oft erst im Verfahren, also genau dann, wenn du den Anwalt bereits brauchst.
Strafbefehl, Vorladung, Strafkaution: Was auf dich zukommt
Das Schweizer Strafverfahren beginnt häufig mit einem Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft schickt dir eine schriftliche Verurteilung, ohne Gerichtsverhandlung, ohne dass du vorher angehört wurdest. Akzeptierst du den Strafbefehl nicht, hast du 10 Tage Zeit für eine Einsprache. Danach kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wer keinen Anwalt hat, akzeptiert den Strafbefehl oft aus Unsicherheit, auch wenn die Chancen auf einen Freispruch gut stehen würden.
Eine Vorladung als Beschuldigter bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt. Ab diesem Moment hast du das Recht auf einen Verteidiger. Die Kosten laufen sofort: Akteneinsicht, Vorbereitung der Einvernahme, Begleitung zur Befragung. Typischerweise sind das CHF 2'000 bis 5'000, bevor überhaupt klar ist, ob es zur Anklage kommt.
Eine Strafkaution wird vom Gericht angeordnet, wenn Fluchtgefahr besteht. Die Beträge variieren stark, von CHF 5'000 bei Bagatellfällen bis zu sechsstelligen Summen bei schweren Delikten. Einige Rechtsschutzversicherer bieten ein zinsloses Darlehen für die Kaution an. Das ist kein Geschenk: Du zahlst den Betrag zurück, sobald die Kaution freigegeben wird. Aber es verhindert, dass du in Untersuchungshaft bleibst, weil du die Kaution nicht aufbringen kannst.
Was eine Strafverteidigung in der Schweiz kostet
Ein Strafverteidiger in der Schweiz berechnet CHF 250 bis 450 pro Stunde, je nach Kanton und Erfahrung. Für die gängigsten Szenarien bedeutet das:
- Einsprache gegen einen Strafbefehl (einfacher Fall): CHF 3'000 bis 8'000.
- Verfahren vor dem Einzelrichter (Vergehen mit Strafrahmen bis 2 Jahre): CHF 8'000 bis 20'000.
- Verfahren vor dem Kollegialgericht (schwere Delikte): CHF 20'000 bis 50'000 oder mehr.
Dazu kommen Gerichtsgebühren und Gutachterkosten. Selbst bei einem Freispruch erhältst du nicht immer eine vollständige Entschädigung für die Anwaltskosten. Die Rechtsschutzversicherung ist deshalb gerade im Strafrecht kein Luxus, sondern existenziell. Ein Versicherer mit einer Deckungssumme von CHF 500'000 oder mehr gibt dir die Freiheit, dich auch gegen schwere Vorwürfe zu wehren.
Was die meisten übersehen: Die Rückforderungsklausel
Fast alle Rechtsschutzversicherer haben eine Rückforderungsklausel in den AVB. Sie funktioniert so: Der Versicherer übernimmt zunächst die Verteidigungskosten, auch wenn der Vorsatzvorwurf im Raum steht. Wird im Verfahren aber rechtskräftig festgestellt, dass du vorsätzlich gehandelt hast, fordert der Versicherer die Kosten zurück. Du hast dann zwar einen Anwalt gehabt, schuldest der Versicherung aber das Honorar. Das ist fair, aber du musst es wissen. Bei Eventualvorsatz-Fällen ist das Risiko einer Rückforderung geringer, wenn dein Versicherer nur direkten Vorsatz ausschliesst.
Keine Karenzfrist: Strafrecht ist sofort versichert
Ein Pluspunkt: Die meisten Schweizer Versicherer verzichten beim Strafrecht auf eine Karenzfrist. Bei CAP etwa gilt für Strafrecht ausdrücklich keine Wartefrist. Das ergibt Sinn, denn Strafverfahren lassen sich nicht planen. Im Gegensatz zu Scheidungs- oder Mietrecht, wo Versicherer eine Wartefrist von 90 Tagen bis einem Jahr verlangen, greift die Deckung im Strafrecht ab dem ersten Tag. Wer allerdings bereits eine Vorladung oder Anzeige erhalten hat, kann den Fall nicht mehr durch den Abschluss einer neuen Police versichern. Das Ereignis muss nach Vertragsbeginn eingetreten sein.
Ob deine aktuelle oder geplante Rechtsschutzversicherung im Strafrecht wirklich ausreichend schützt, hängt von drei Faktoren ab: der AVB-Formulierung zum Eventualvorsatz, der Höhe der Deckungssumme und davon, ob du als Autofahrer einen separaten Verkehrsrechtsschutz brauchst. Diese Punkte klären wir in einer kostenlosen Analyse anhand deiner konkreten Situation.
Quelle: AVB der genannten Rechtsschutzversicherer (CAP September 2023, Dextra 2024, Emilia 2024, TCS 2024), Schweizerische Strafprozessordnung (StPO).